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Islam FAQ

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Darf das Fasten auf Grund einer harten Arbeit gebrochen werden?

Generell gesehen ist das Fasten eine Pflicht für jeden erwachsenen, zurechnungsfähigen, gesunden und sesshaften Muslim. Es mag durchaus sein, dass das Fasten nicht immer leicht erscheint, dennoch ist der Muslim eben zur Geduld aufgerufen. Die harte Arbeit ist keine islam-rechtlich gültige Entschuldigung, das Fasten zu brechen. Der davon betroffene Muslim sollte seinen Arbeitsgeber informieren und versuchen einen Kompromiss für etwas einfachere Arbeit auszuhandeln. Falls er im Schichtbetrieb arbeitet, sollte er versuchen mit seinem Vorgesetzten für den Monat Ramadan in die Nachtschicht eingeteilt zu werden. Eine weitere Lösung ist, Ferien für den Monat Ramadan einzugeben. Falls seine Arbeit zur Behinderung für seine religiösen Pflichten wird, sollte er sich überlegen, eine andere zu suchen. Das Fasten darf nur von kranken, schwangeren, alten und reisenden Personen gebrochen werden, ansonsten ist es nur in einer Notlage möglich, etwa um einen Kreislaufzusammenbruch zu verhindern.

Was ist die Scharia?

Die Scharia ist das umfassende Gesetz des Islams, das primär von zwei Quellen abgeleitet wird: a) dem Quran und b) der Sunna, den Handlungen des Propheten Muhammad (sas). Sie umfasst alle Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens – vom Kultus über privatrechtliche Normen bis hin zum Völkerrecht. Das Ziel des islamischen Rechts ist der Schutz der Grundrechte des Menschen als Teil der umfassenderen Gemeinschaft, die Sicherung des inneren und äusseren Friedens sowie die Herstellung von gesellschaftlicher Gerechtigkeit. Dies schliesst das Recht auf Leben und Besitz, auf politische und religiöse Freiheit, sowie den Schutz der Rechte der Frau und von ethnischen oder religiösen Minderheiten mit ein.

Darf eine Muslima einen Nicht-Muslimen heiraten?

Ehe und Familie sind im Islam besonders geschützt, weil sie als kleinste Einheiten der Gesellschaft das Fortbestehen der Gemeinschaft sichern. Eine funktionierende Ehe bedarf einer Lebensgrundlage und Lebenseinstellung, die beiden Partnern gemeinsam ist. Deshalb ist eine Ehe zwischen muslimischen Partnern in jedem Fall vorzuziehen. Aus einer Beziehung zwischen andersgläubigen Partnern mit unterschiedlichen Weltanschauungen können Schwierigkeiten entstehen, wie z.Bsp. bei der Frage einer religiösen Kindererziehung. Auch kann ein nichtmuslimischer Ehemann seine Frau z.Bsp. in der Religionsausübung einschränken. Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten (Koran 2:221).

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